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BGH, 11.05.2010 - 4 StR 136/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 354 StPO
Aufhebung von Einzelstrafen und Einstellungen des Verfahrens hinsichtlich einzelner Taten (Aufhebung des Gesamtstrafausspruchs) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Rechtsfehlerhaftigkeit von Strafzumessungserwägungen; Irrige Annahme strafschärfender Umstände
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsfehlerhaftigkeit von Strafzumessungserwägungen; Irrige Annahme strafschärfender Umstände
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.04.2008 - 4 StR 118/08
Rechtsfehlerhaft gebildeter Gesamtstrafenausspruch (Nachteilsausgleich bei …
Auszug aus BGH, 11.05.2010 - 4 StR 136/10
Die Ausführungen zur Bemessung der beiden Gesamtfreiheitsstrafen begegnen im Übrigen auch deshalb Bedenken, weil sich den Urteilsausführungen nicht entnehmen lässt, ob das Landgericht die Möglichkeit eines zu hohen Gesamtstrafübels bedacht hat (vgl. Senatsbeschluss vom 17. April 2008 - 4 StR 118/08, NStZ-RR 2008, 234). - BGH, 11.12.2008 - 4 StR 386/08
Verhältnis von Verfall von Wertersatz und erweitertem Verfall (Erörterungsmangel …
Auszug aus BGH, 11.05.2010 - 4 StR 136/10
Der Ausspruch über den Verfall hält trotz der, was den rechtlichen Ansatz angeht, widersprüchlichen Ausführungen im Ergebnis rechtlicher Nachprüfung stand, denn dem Gesamtzusammenhang der Urteilsausführungen lässt sich entnehmen, dass die Anordnung des Verfalls eines Geldbetrages in Höhe von 5.900 Euro gemäß § 73 a StGB gerechtfertigt ist (zum Verhältnis zwischen § 73 StGB (Verfall) und § 73 a StGB (Verfall des Wertersatzes) und § 73 d StGB (erweiterter Verfall) vgl. Senatsbeschluss vom 11. Dezember 2008 - 4 StR 386/08, BGHR StGB § 73 a Anwendungsbereich 2 m.N.).